Für die Stadt Mannheim sind davon 13 Fahrzeuge vorgesehen, für Heidelberg 27. Im Zuge der regulären Flottenerneuerung müssen rund 25 Gelenk- und mehr als 10 Solobusse aufgrund ihres Alters und Zustands ersetzt werden. Eine Wiederbeschaffung von Fahrzeugen mit Dieselantrieb kommt für die Städte Mannheim und Heidelberg aufgrund ihrer Klimaschutzziele nicht in Frage und rein batterieelektrisch angetriebene Gelenkbusse haben nicht die benötigte Reichweite. Sie würden somit einen hohen Zusatzbedarf an Fahrzeugen oder Einschränkungen im Betriebsablauf erzeugen.

Bei BZ-REX-Bussen handelt es sich um batterieelektrische Busse, die zusätzlich eine klein dimensionierte Brennstoffzelle an Bord haben, welche in Abhängigkeit der Betriebsstrategie entweder die Batterie auflädt und damit die Reichweite des Fahrzeugs erhöht oder die elektrische Energie direkt für den Fahrantrieb und die Nebenaggregate zur Verfügung stellt. 

Damit bietet der BZ-REX-Bus bei vergleichbarer Diesel-Tagesreichweite (>300 km) einen emissionsfreien Antrieb und kommt ohne zusätzliche Infrastruktur zur Energieversorgung außerhalb des Betriebshofes aus, sodass weder eine Ausweitung der Fahrzeugflotte noch der Ausbau mit Anlagen zur Gelegenheitsladung notwendig werden. Durch die hohen Leistungs- und Reichweitenanforderungen können Fahrzeugbatterie und Brennstoffzelle in einem Stadtbus mit BZ-Range-Extender ihre jeweiligen Vorteile effizient und kostengünstig miteinander verbinden. Darüber hinaus ergeben sich durch die Kombination der beiden Antriebsstrangtechnologien weitere Freiheitsgrade für die Ladestrategie der Fahrzeugbatterien sowie ggf. für die Betriebsführung von on-site Wasserstofferzeugungsanlagen, welche für Kostenreduktionen genutzt werden können.

Ein Brennstoffzellen-Gelenk-Bus steht an einer Wasserstofftankstelle
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH setzt den Brennstoffzellen-Antrieb bei Stadtbussen ein.
© H2 MOBILITY/ jackproductions

Vorteile des BZ-REX-Busses

  • Flexibilität wie beim Dieselbus
  • Geringere Energiebedarfe und -kosten
  • Kleinere Speicher, geringere Speichermengen und damit vereinfachtes Genehmigungsverfahren
  • Reduktion der Zahl der Belieferungen mit Wasserstoff
  • Keine zusätzliche Infrastruktur außerhalb des Betriebshofes nötig
  • Mehr Freiheitsgrade in der Betriebsführung